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Die Zucht im Deutschen Club für Leonberger Hunde e.V.:

"Die wichtigste und erste Voraussetzung für ordnungsgemäßes Züchten im "Deutschen Club für Leonberger Hunde e.V." (nachfolgend DCLH genannt) ist die Reinzucht des Leonberger Hundes hinsichtlich seines äußeren Erscheinungsbildes und rassetypischen Wesens sowie die Erhaltung und Förderung seiner Leistungseigenschaften nach dem bei der FCI niedergelegten Standard Nr. 145.

Erbliche Defekte und Krankheiten werden vom DCLH erfasst, bewertet, veröffentlicht und planmäßig züchterisch bekämpft. Als erbgesund gilt ein Zuchthund der Rasse Leonberger dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, nicht aber davon erhebliche erbliche Defekte, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen würden.

Die Zuchtordnung des DCLH, das internationale Zuchtreglement der FCI und die Zuchtordnung des VDH sind für alle Mitglieder des DCLH verbindlich und dulden grundsätzlich keine Ausnahme."

So ist das oberste Ziel der Zucht im DCLH in § 1 der Zuchtordnung (ZO), dem wohl wichtigsten Regelwerk des Clubs, definiert.

In der ZO ist geregelt, wer Züchter sein kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.
So müssen sowohl Züchter als auch Deckrüdenbesitzer vor Beginn jeglicher züchterischer Tätigkeit das Erstzüchterseminar des Deutschen Clubs für Leonbergerhunde besucht haben. Hier werden grundlegende Kenntnisse der Hunderzucht, insbesondere bezüglich der Leonberger Rasse vermittelt.

Der Zuchtleiter, sowie die Zuchtwarte beraten die Züchter in Zuchtangelegenheiten, kontrollieren die Zucht und die Einhaltung der ZO.

Zur Zuchtzulassung müssen die Hunde eine bestandene Körprüfung nachweisen. Bei der Körprüfung (geregelt i.d. KörOrdnung) wird der Hund eingehend hinsichtlich seines Wesens, seines Gehorsams und seinem Erscheinungsbild beurteilt. Um zur Körprüfung zugelassen zu werden, muß der Hund auf 2 Ausstellungen mindestens Beurteilungen mit dem Formwert „sehr gut“ erreichen, falls eine Junghundebeurteilung vorliegt. Ansonsten muß ein weiteres entsprechendes Ausstellungsergebnis vorliegen. Ferner muß ein Röntgenbefund auf Hüftgelenksdysplasie, ausgewertet bei der vom DCLH bestimmten Auswertungsstelle, vorliegen. Nur Hunde mit HD-Befund A (frei) oder B (Verdacht) sind zur Zucht zugelassen. Seit Juni 2011 muss ein Gentest für Polyneuropathie (LPN1) vorliegen; uneingeschränkt zur Zucht zugelassen sind Hunde mit Ergebnis N/N (frei), Hunde mit Ergebnis D/N (Träger für Polyneuropathie) dürfen nur mit N/N Ergebnis verpaart werden. Seit Dez. 2014 wird auf LPN2 getestet - hier werden schon die Träger für die LPN2-Mutation ( LPN D/N) von der Zucht ausgeschlossen. Seit 01.01.2017 muss für jeden Hund, der in der Zucht ist ein DNA-Nachweis vorliegen.

Das Mindestalter für den Zuchteinsatz beginnt für alle Hunde mit der Vollendung des 20. Lebensmonats, endet für Hündinnen mit Vollendung des 8. Lebensjahres und für Rüden mit Vollendung des 10. Lebensjahres.

Es ist nur ein Wurf pro Hündin im Kalenderjahr zulässig, wurden mehr als 8 Welpen großgezogen muß 14 Monate Pause eingelegt werden.

Inzestzucht ist nur nach Genehmigung des Zuchtausschusses (bestehend aus dem Zuchtleiter, Vertreter der Zuchtwarte und einem erfahrenen Züchter) gestattet.

Jede Zuchtaktivität ist schriftlich festzuhalten; vom Deckrüdenbesitzer im Deckbuch, vom Zuchthündinnenbesitzer (i.d.R. der Züchter) im Zwingerbuch und das Zuchtbuchamt des DCLH muß auch unterrichtet werden.

War ein Deckakt erfolgreich muß der Wurf innerhalb von 3 Tagen dem Zuchtbuchamt gemeldet werden. Sind die Welpen 4 Wochen alt muß ihre Eintragung in das Zuchtbuch beantragt werden.

Der Züchter ist selbstverständlich verpflichtet die Mutterhündin mit ihren Welpen sowie evtl. weitere Hunde, die in seinem Gewahrsam sind, in bestem Ernährungs- und Pflegezustand zu halten.

Die Welpen müssen nach den Vorgaben der ZO gewogen und drei mal entwurmt werden. Bevor die Welpen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft werden, was auch zur Pflicht gehört, werden die Welpen natürlich gründlich von dem behandelnden Tierarzt untersucht. Vor der vollendeten 8. Lebenswoche dürfen die Welpen nicht abgegeben werden.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, der gesundheitliche Zustand der Welpen, der Zustand der Mutterhündin und der Zustand evtl. weiterer vorhandener Hunde werden bei der Wurfabnahme von dem zuständigen Zuchtwart überprüft. Nur Welpen, die absolut keine gesundheitlichen Mängel aufweisen, sowie das vorgegebene Mindestgewicht, Lebenswoche ist gleich kg haben, werden vom Zuchtwart zur Eintragung in das Zuchtbuch empfohlen. Die Welpen erhalten ihre vom Zuchtbuchamt vorgegebene Zuchtbuchnummer. Zur Identivierzierung wurden die Welpen bis 31.12.2008 tätowiert, seit 01.01.2009 wird ein Chip implantiert.

Über die Wurfabnahme wird ein Protokoll erstellt, von dem der Zuchtleiter und das Zuchtbuchamt eine Copie erhalten.

Danach erhält der Züchter für jeden Welpen eine Ahnentafel vom DCLH.